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Paris-Abkommen

Nach vielen Jahren intensiver Verhandlungen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu beschränken.

Im Dezember 2015 hat die internationale Staatengemeinschaft auf der Pariser Klimakonferenz Geschichte geschrieben: Zum ersten Mal haben fast alle Staaten der Erde konkrete Ziele vereinbart, mit denen sie das Klima schützen wollen. 196 Staaten und die Europäische Union haben mit dem Paris-Abkommen vertraglich festgelegt, die weltweite Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu halten – möglichst sogar auf unter 1,5 Grad. Diese Obergrenzen sind damit erstmals in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Nur wenn die Staaten es schaffen, dieses „2-Grad-Ziel“ zu erreichen, besteht die Chance, dass Klimafolgen wie Extremwetter, Hitzewellen oder ein steigender Meeresspiegel abgemildert werden. Alle beteiligten Staaten haben vereinbart, dass sie „national bestimmte Beiträge“ („nationally determined contributions“, NDCs) ausarbeiten, die alle fünf Jahre überprüft und durch neue, höher gesteckte Maßnahmen ersetzt werden.