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Klimaneutralität

Aktivitäten, Produkte oder Dienstleitungen gelten als klimaneutral, wenn sie keine Treibhausgas-Emissionen verursachen oder wenn unvermeidbare Emissionen ausgeglichen werden.

Damit ein Produkt oder eine Dienstleistung als klimaneutral bezeichnet werden kann, muss die Treibhausgas-Bilanz entsprechend ausfallen. Ein Beispiel: Ein Textilunternehmen produziert Kleidung. Die dabei anfallenden Treibhausgas-Emissionen kann das Unternehmen beispielsweise durch die Finanzierung eines zertifizierten Aufforstungsprojekts kompensieren. Denn: Indem die gleiche Menge an Treibhausgas-Emissionen an anderer Stelle eingespart wird, werden die Anforderunggen an Klimaneutralität erfüllt. Wichtig ist, dass Unternehmen geprüfte Klimaschutzprojekte nutzen. Allein durch Kompensation können die internationalen Klimaschutzziele allerdings nicht erreicht werden. Deshalb hat das Vermeiden bzw. Reduzieren von Treibhausgas-Emissionen immer Vorrang.
Die Bayerische Staatsregierung hat das Ziel, bis ins Jahr 2040 Klimaneutralität in Bayern zu erreichen. Dies soll vorrangig durch Maßnahmen wie den Ausbau erneuerbarer Energieträger , Energieeinsparung, den Schutz und Ausbau der natürlichen CO2-Speicher , klimaneutrales Bauen, nachhaltige Mobilität und Investitionen in Klimaforschung und Zukunftstechnologien erreicht werden. Erst an letzter Stelle steht die Kompensation unvermeidbarer Restemissionen.

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